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Mietbedingungen

1. Allgemein

Die Einzelunternehmerin Christina Zerr agiert als Auftragnehmer und wird im Folgenden als Love Events bezeichnet. Der Kunde wird im folgendem als Auftraggeber bezeichnet.

2. Geltungsbereich

Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend und ausschließlich für sämtliche Geschäfte zwischen Love Events und dem Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die nachstehenden Bedingungen sind somit fester Bestandteil und Grundlage sämtlicher geschlossener Verträge zwischen den Parteien und gelten maßgebend für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Dienstleistungen von Love Events. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich bei Vertragsabschluss ist die aktuelle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Reservierungsanfragen

3.1 Sofern wir Ihre Reservierungsanfrage erfüllen können, erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot. Sofern Ihnen das Angebot zusagt, erstellen wir im Anschluss eine Auftragsbestätigung. Sollte uns eine Leistungserbringung leider nicht möglich sein, setzten wir Sie davon in Kenntnis.

3.2 Im Falle eines Angebots sind die Mietsachen für Sie 7 Tage reserviert und können von Ihnen verbindlich gemietet werden. Innerhalb dieser 7 Tage können Sie unser Angebot annehmen. Sie erhalten von uns im Anschluss eine Auftragsbestätigung mit allen Angaben zu den von Ihnen gemieteten Mietgegenständen. Erhalten wir von Ihnen nach Ablauf der 7 Tage keine Rückmeldung, sind wir nicht mehr an unser Angebot gebunden. 

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde ist eine Anzahlung innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung zu zahlen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, das der Restbetrag spätestens zwei Woche vor dem Leistungsdatum auf dem Geschäftskonto von Love Events gutgeschrieben wurde; vor fristgerechter Zahlung ist Love Events nicht zur Leistung verpflichtet.

(2) Über die Höhe der Anzahlung kann Love Events selbst entscheiden.

(3) Unter Ausnahme ist eine Barzahlung bei Entgegennahme der Ware möglich.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung für Love Events ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Liefer- und Fertigungsfristen durch Love Events setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere des rechtzeitigen Zahlungseingangs.

(2) Die Mietdauer bezieht sich auf vier Tage soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sollten die Mietgegenstände früher zurückgegeben werden, erfolgt kein Preisnachlass. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Abholung kommen bzw. die Mietgegenstände innerhalb der vier Miettage nicht abholbereit sein, so werden 50% des angemieteten Gesamtbetrages nachberechnet, da eine Weitervermietung hierdurch gefährdet wird.

(3) Die Mietgegenstände sind zum vertraglich vereinbarten Termin und Zweck gebrauchstauglich. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sie mehrfach eingesetzt werden und daher weder neu noch frei von Beeinträchtigungen sind.

(4) Werden Stoffartikel gebügelt angemietet, so ist stets zu beachten, dass durch die Lagerung oder Anlieferung Knickfalten entstehen können. Dies ist kein Reklamationsgrund.

6. Liefer- und Leistungsverzögerung

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Love Events liegen sowie die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Love Events auch bei verbindlichen Fristen nicht zu vertreten.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände von Love Events sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie gegen Feuer, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen. Der Auftraggeber ist zu gebotener Sorgfalt im Umgang mit den angemieteten Gegenständen angehalten. Er haftet ab Übergabe für jede schuldhafte Verschlechterung, Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes während der gesamten Mietzeit.

(2) Jede bei dem Mietgegenstand eintretende Beschädigung oder Veränderung sowie ein etwaiger Verlust des Mietgegenstandes ist Love Events unverzüglich jedoch spätestens bei Abholung mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und im unveränderten und einwandfreien Zustand an Love Events zurückzugeben.

(4) Die Mietgegenstände dürfen nicht getrennt, geteilt oder an Dritte weiter vermietet werden und sind vor Abgabe in den Ursprungszustand zu versetzten. Die Mietgegenstände dürfen nicht zerschnitten oder über Nacht ungeschützt dem Wetter ausgesetzt werden.

8. Haftung

Alle Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Auftraggeber haftet während der gesamten Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Mietgegenstände resultieren. Für Beschädigungen, Bruch oder Verlust ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie z. B. Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

(2) Love Events haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.
(3) Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Aktualität der an Love Events mitgeteilten Rechnungsadresse.
(4) Die Haftung aller Mietgegenstände beginnt mit dem Aufbau bzw. der Lieferung durch Love Events und endet nachdem die Mietgegenstände durch Love Events abgebaut bzw. von Love Events abgeholt wurden.

9. Gewährleistung und Mängelhaftung

Die Abnahme der Mietgegenstände erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d. h. vor dem Beginn der Veranstaltung. Spätestens dann sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam. Gewährleistungsansprüche gegen Love Events stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

Sollten bei der Rückgabe der angemieteten Mietgegenstände Mängel festgestellt werden, so wird eine Entschädigung von Love Events gefordert. Bei Mängeln wie z. B. Kratzer, Lackschäden, Flecken o. ä. ist eine Entschädigung je beschädigter Artikel zu zahlen. Bei Zerstörung der Mietgegenstände – insbesondere Mietmöbel einschließlich der Textilien – z. B. durch Holzschäden, kleine und/oder große Brandlöcher, Risse oder Zerteilung zahlt der Auftraggeber Love Events den Neuanschaffungspreis. Lässt der Auftraggeber die Mietgegenstände und/oder Textilien über Nacht draußen stehen/liegen stellt dies ebenfalls eine Zerstörung dar. Selbiges gilt auch bei Verlust der Mietgegenstände.

Wird der Mietgegenstand in sehr stark verschmutztem Zustand wie z. B. durch die Verunreinigung von Getränken, Rotwein, Wachs, Kaugummi und wetterbedingten Einflüssen wie kräftiger Regenschauer und/oder Sturm o. ä. zurückgegeben, wird dem Auftraggeber eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 195,00 EUR berechnet. In diesem Fall hat der Auftraggeber Love Events unverzüglich über die Verschmutzung zu informieren.

10. Angebote und Preise

Die Angebote von Love Events sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Ausführung oder durch eine Anzahlung des Auftraggebers zustande. 

(2) Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich anfallender Transportkosten und etwaiger Serviceleistungen.

(3) Eine Kaution bzw. Sicherheitsleistung für die Mietgegenstände wird von uns nicht erhoben.

11. Untervermietung

Eine Untervermietung der Mietsachen an Dritte ist nicht gestattet.

12. Vertragskündigung

Nach Ablauf der Widerrufsfrist werden bei Absage der Veranstaltung Stornierungskosten in Höhe von 60% des vertraglichen Auftragsvolumens fällig. Sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Love Events bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen. Der Auftrag muss schriftlich gekündigt werden.

Bei Stornierungen ab 6 Monaten vor der Veranstaltung wird 80 % des Gesamtrechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnet.

Kann Love Events wegen höherer Gewalt, Streik, Verzug des Vorlieferanten oder Naturkatastrophen nicht fristgerecht liefern, so steht beiden Vertragspartnern ein Rücktrittsrecht zu. Über die Nichtverfügbarkeit der Mietgegenstände wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet.

13. Widerrufsrecht

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung z. B. per E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

14. Eigentumsvorbehalt

Alle Entwürfe, Angebote, Abbildungen, Fotos auf der Internetseite, ausgeliehenen Mietgegenstände oder zur Verfügung gestellte Muster sind und bleiben Eigentum von Love Events. Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich.

15. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab Vertragsabschluss gültig und enden einen Monat nach der Veranstaltung.

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksame Bestimmungen ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Stand April 2022

 

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